Die Rolle des Finanzamtes

Steuerliche Aspekte von Firmenwagen

Die Rolle des Finanzamtes: Steuerliche Aspekte von Firmenwagen

Firmenwagen sind ein beliebtes Arbeitsbenefit, das nicht nur die Mobilität der Mitarbeiter fördert, sondern auch steuerliche Vorteile bieten kann. Doch die steuerliche Behandlung von Dienstwagen ist ein komplexes Thema, das oft zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt führt. Die Lösungen der AMS verschaffen steuerliche Sicherheit und bieten überdies Besonderheiten, die sich mit klassischem Dienstwagenleasing nicht realisieren lassen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf es bei der steuerlichen Behandlung von Firmenwagen ankommt und wie Sie möglichen Problemen aus dem Weg gehen.


Kosten für den Firmenwagen absetzen
Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, entstehen Kosten. Diese Kosten können steuerlich abgesetzt werden, sofern sie auf den betrieblichen Einsatz des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Dies betrifft vor allem diejenigen Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs stehen. AMS bietet verschiedene Möglichkeiten, den Dienst- Benefitwagen zu betrachten. Auf Wunsch hat der Arbeitgeber nichts mit dem Fahrzeug zu tun. Für eine überwiegend betriebliche Nutzung hingegen hat AMS für das innerbetriebliche Car-Sharing das automatisierte Fahrtenbuchsystem IFAS entwickelt. Mit IFAS werden alle Fahrten lückenlos – auf Wunsch auch mit Fahrer-Identifizierung – automatisch erfasst und verarbeitet.


Betriebs- oder Privatvergnügen?
Die steuerliche Behandlung eines Firmenwagens hängt maßgeblich davon ab, ob er als Betriebsvermögen oder Privatvergnügen gilt. Hierbei ist der Anteil der betrieblich gefahrenen Kilometer entscheidend. Wenn mehr als 50 Prozent der gefahrenen Kilometer auf Dienstfahrten entfallen, wird der Firmenwagen steuerlich als notwendiges Betriebsvermögen anerkannt. Das bedeutet, dass die Kosten vollständig steuerlich absetzbar sind. Allerdings müssen Nutzer in diesem Fall ihre Privatfahrten mit dem Firmenwagen versteuern.
Auch hier nähert sich AMS aus anderer Richtung: Sie wollen Firmen- oder Dienstwagen für alle Mitarbeiter? Mit unserem Leasingkonzept für JobCar und einer Gehaltsumwandlung ist das kein Problem. Der Arbeitgeber zieht die Leasingraten, die er an AMS zahlt, vom Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers ab. Ist kein Gehaltsabzug möglich, entfallen die Leasingraten. Der Arbeitgeber wird niemals nachbelastet.


Private Nutzung als geldwerter Vorteil
Für Arbeitnehmer stellt die private Nutzung in der “alten Welt” des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil dar, der in der Regel versteuert werden muss. Auf der anderen Seite können Unternehmen die Kosten für Dienstwagen steuerlich geltend machen, was zu einer Reduzierung der Unternehmenssteuer führen kann. Das Finanzamt überwacht und prüft dabei die steuerliche Behandlung von Firmenwagen. Es ist wichtig zu wissen, dass Firmenwagen nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn sie tatsächlich im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.


Wahlrecht bei betrieblicher Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent
Wenn die betriebliche Nutzung des Firmenwagens zwischen 10 und 50 Prozent liegt, haben Selbstständige ein Wahlrecht. Sie können das Fahrzeug entweder als Firmenwagen versteuern, indem sie es als gewillkürtes Betriebsvermögen ins Anlageverzeichnis aufnehmen und als Einlage verbuchen, oder sie belassen das Fahrzeug im Privatvermögen.


Vorsicht bei der Fahrzeugauswahl
Besonders aufpassen sollten Unternehmer bei der Auswahl von Firmenwagen für geschäftsführende Gesellschafter und Familienangehörige. Überdimensionierte Luxuskarossen lassen sich nicht über den Betrieb versteuern und können zu steuerlichen Problemen führen.


Die Rolle des Steuerberaters
Vor dem Kauf oder Leasing von Dienstwagen ist es ratsam, die Kosten von einem Steuerberater prüfen zu lassen. Diese Experten wissen nicht nur, wie Privatfahrten mit dem Firmenwagen zu versteuern sind, sondern können auch wertvolle Tipps zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation geben.
Insgesamt ist die steuerliche Behandlung von Firmenwagen ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Um steuerlichen Ärger zu vermeiden und von den Vorteilen eines Dienstwagens profitieren zu können, sollten Unternehmer und Arbeitnehmer sich im Vorfeld gut informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie gern.