BARBELEGE

Auf dieser Seite können Sie Werkstattrechnungen („Barbelege“)  einreichen. Die verauslagten Werkstattkosten werden nur erstattet, wenn der Zahlungsnachweis beigefügt ist.

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Auf dieser Seite können Sie die von Ihnen verauslagten Werkstattrechnungen einreichen. Nutzen Sie dazu ganz einfach das untenstehende Formular.

Einreichen von bezahlten Rechnungen

Über das folgende Formular können Sie Ihre bezahlten Werkstattrechnungen inkl. eines Zahlungsnachweises einreichen/hochladen.

Achtung: Reichen Sie KEINE Kostenvoranschläge oder Angebote über dieses Formuar ein. Diese werden unbearbeitet gelöscht!!!

    Sie können bei gleichzeitigem Drücken der STRG-Taste mehrere Einzeldokumente hochladen.
    Erlaubte Formate: PDF, PNG, JPEG.
    Maximale Dateigröße: 10 MB



    Hinweis: Bei ausländischen Belegen ist die Angabe der Umsatzsteuer nicht erforderlich, da die von Ihnen gezahlten und eingereichten Beträge dem Betriebskostenkonto – zuzüglich 19% Umsatzsteuer – belastet werden.

    * Im Wesentlichen werden Ihre personenbezogenen Daten nach Eingang verarbeitet und für sechs Monate gespeichert, sofern Sie keine Einwilligung für eine längere Speicherdauer bis zu zwei Jahren zustimmen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO

    FAQ – BARBELEGE
    Welchen Vertrag bietet AMS für Dienstfahräder an?

    Für Dienstfahrräder bietet AMS Leasingverträge mit Teilamortisation an. Die Vertragslaufzeit beträgt einheitlich 36 Monate.

    Wie werden die Leasingraten berechnet?

    Die Berechnungsgrundlage für den Leasingvertrag ist der tatsächliche Kaufpreis – nach Abzug des ausgehandelten Einkaufsrabattes. Je höher der Rabatt, umso geringer die Leasingrate und damit die Gehaltsumwandlung. Der Rabatt mindert nicht den geldwerten Vorteil.

    Finanziert AMS auch das Zubehör?

    AMS finanziert auch das Zubehör, das mit dem Dienstrad verbaut wird. Dazu gehören Fahrradcomputer, Fahrradschlösser oder Ersatzakkus. Anhänger, Helme, Bekleidung, Fahrradtaschen o. ä. fallen nicht darunter.

    Kann ich das Dienstfahrrad bei Vertragsende kaufen?

    AMS ist grundsätzlich interessiert, das Dienstrad am Ende der Leasingdauer zu verkaufen. Handelt es sich bei dem Käufer um den Arbeitnehmer des Leasingnehmers, wird der Preisvorteil gegenüber dem Zeitwert von AMS gemäß § 37 b EStG pauschal versteuert, so dass kein geldwerter Vorteil verbleibt. AMS ist nicht verpflichtet und darf sich gemäß Leasing-Erlass auch nicht dazu verpflichten, das Dienstrad an den Leasingnehmer oder dessen Arbeitnehmer zu verkaufen.