KOSTENERSTATTUNG
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Wenn Sie ein JobBike fahren, sind alle Werkstattkosten von Ihnen selbst zu bezahlen bzw. zu verauslagen. Wenn Sie ein JobCar fahren, kann die Werkstatt die Kosten direkt mit AMS abrechnen. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt von AMS eine Auftragsfreigabe erhalten hat. Andernfalls sind auch beim JobCar die Kosten von Ihnen zu verauslagen.
Bitte laden Sie die von Ihnen bezahlte Werkstattrechnung zwecks Kostenerstattung innerhalb von 30 Tagen hier hoch.
Die Rechnung muss den Formvorschriften genügen, auf AMS Fuhrparkmanagement GmbH ausgestellt sein und den Zahlungsnachweis enthalten. Andernfalls ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Es werden grundsätzlich nur Rechnungen aus dem aktuellen Kalenderjahr verarbeitet.
Wichtige Information zur Einreichung von Rechnungen
Bitte beachten Sie, dass unser bisheriges Formular zur Einreichung von Rechnungen nicht mehr zur Verfügung steht.
Voraussichtlich ab dem 18. Mai 2026 steht Ihnen im AMS-Portal unsere neue Anwendung zur Verfügung, über die Sie Ihre bezahlten Rechnungen einfach und bequem zur Erstattung einreichen können.
Die neue Anwendung bietet Ihnen eine verbesserte Benutzerführung und ermöglicht eine effizientere Bearbeitung Ihrer eingereichten Rechnungen.Wir bitten Sie, künftig ausschließlich unseren neue Anwendung im AMS-Portal zu nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

