LEASING
UND MIETKAUF
Für die Finanzierung Ihrer Investitionsgüter bieten wir Ihnen Vertragslösungen mit Voll- oder Teilamortisation an.
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Im Leasing oder Mietkauf wird die Verwertbarkeit des finanzierten Objekts stärker berücksichtigt als im üblichen Kreditgeschäft. Erfüllt der Leasingvertrag die Bestimmungen gemäß des BMF-Schreibens vom 22.12.1975 (Teilamortisation), handelt es sich um ein atypisches Mietverhältnis, bei dem das Objekt wirtschaftlich und bilanziell der AMS zuzurechnen ist. Im Gegensatz dazu wird im Mietkauf das Objekt von Anfang an wirtschaftlich und bilanziell dem Nutzer zugerechnet. Das zivilrechtliche Eigentum geht allerdings erst mit Zahlung der letzten Rate auf den Mietkäufer über.
Maschinen/Geräte/Anlagen
Der Einsatz moderner Technik ist eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Ein zu hoher Liquiditätsabfluss kann diesen Erfolg gefährden. Wir bieten Ihnen das passende Finanzleasing an. So können Sie investieren und dennoch Ihre Liquidität schonen.
IT-Hardware & Software
Eine leistungsfähige IT ist ein wesentlicher Faktor für optimale, kosteneffiziente Prozesse in Ihrem Unternehmen. In kurzer Folge stehen immer wieder neue Generationen von IT-Geräten am Markt zur Verfügung. So verliert die vorhandene Technik schnell an Wert. Mit Finanzleasing können Sie die Abschreibungsdauer verkürzen.
Zweiräder/Pkw/Nutzfahrzeuge
Strengere gesetzliche Anforderungen, technische und sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale, alternative Antriebsarten, ein gestiegenes Kostenbewusstsein und ein Kulturwandel in Mobilitätsfragen verlangen nach neuen Konzepten. AMS bietet die jeweils passende Lösung an: vom Fahrrad über den Pkw bis zu Nutzfahrzeugen.
Sprechen Sie mit uns
Wollen Sie Steuervergünstigungen zum Zweck der Mitarbeiterbindung nutzen? Wollen Sie eine nachhaltige Mobilitätskultur fördern? Wollen Sie wissen, warum beim Motivationsleasing unerwünschte Nebenwirkungen ausgeschlossen sind? Dann sprechen Sie mit uns. Wir können mehr als finanzieren.
FAQ zum Finanzleasing
Was bedeutet Leasing?
Leasing ist ein „untypisches Mietverhältnis“, da wesentliche Pflichten, die bei einem üblichen Mietverhältnis der Vermieter zu tragen hat, auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Das betrifft insbesondere die sogenannte „Sach- und Preisgefahr“. Deshalb ist Leasing eine Sonderform der Finanzierung, bei der das Leasingobjekt grundsätzlich nicht beim Leasingnehmer, sondern beim Leasinggeber – in unserem Fall also der AMS – zu bilanzieren ist.
Was ist der sogenannte "Leasing-Erlass"?
In dem sogenannten Leasing-Erlass haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Anfang der 1970er Jahre festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Bilanzierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber zu erfolgen hat. Dazu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zwei BMF-Schreiben veröffentlicht: das BMF-Schreiben vom 19.4.1971 IV B/2 – S 2170 – 31/71 (BStBl. 1971 I 264) zu Leasingverträgen mit Vollamortisation und das BMF-Schreiben vom 22.12.1975 (IV B 2 – S 2170 – 161/75) zu Leasingverträgen mit Teilamortisation, also einem vertraglichen Restwert, für den der Leasingnehmer bei Vertragsende einzustehen hat, ohne jedoch vertraglich über eine Kaufoption oder eine andere Regelung über den Mehrerlös zu verfügen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Leasinggeber mindestens 25% des Mehrerlöses (Verkaufserlös abzgl. vertraglichem Restwert) behält. Unschädlich ist es, wenn der Leasinggeber den Betrag auf einen Folgevertrag anrechnet.
Wie werden die Leasingraten berechnet?
Berechnungsgrundlage für die Leasingraten ist der tatsächliche Kaufpreis nach Abzug aller Nachlässe bzw. nach Abzug des Einkaufsrabatts, den der Leasingnehmer mit dem Verkäufer ausgehandelt hat und unter Berücksichtigung des vertraglichen Restwerts. Je geringer die Differenz zwischen Kaufpreis und vertraglichem Restwert ist, umso geringer ist die Leasingrate.