KON­ZEPT
FÜR MOBI­LITÄT

Ein Gesamt­­konzept für die Vielfalt des Mobilitäts­­bedarfs. AMS hat für Ihre Anforderung die passende Lösung.

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Nachhaltigkeit beginnt mit Verantwortung. AMS hat ein Konzept entwickelt, das für die Nutzer mit mehr Entscheidungsfreiheit, aber auch mehr Verantwortung verbunden ist. So wird ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten der Nutzer gefördert. Das ist ein erster Schritt in eine neue Mobilitätskultur. Die Mitarbeiter des Unternehmens haben freie Auswahl: vom (Elektro-)Fahrrad bzw. JOB-BIKE bis zum Pkw bzw. JOB-CAR oder anderen Verkehrsmitteln; von der einfachen Mobilitätspauschale über das Mobilitätsbudget mit der MobilityCard bis zum Corporate Car-Sharing mit automatisierter Abrechnung.

 

Mobilitätsbudget & Mobilitätspauschale

Mit den Mobilitätslösungen der AMS kann aus der Firmenwagenrichtlinie des Unternehmens eine moderne Mobilitätsrichtlinie werden. Im Rahmen des Mobilitätsbudgets kann jeder Nutzer selbst entscheiden, wann er welches Verkehrsmittel einsetzen will. AMS verbindet das Auto mit dem Fahrrad – und mit anderen Verkehrsträgern.

Sofern der Anspruch auf das Mobilitätsbudget den Anspruch auf den Firmenwagen bzw. Dienstwagen ersetzt, vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine monatliche Mobilitätspauschale und eine zusätzliche Kilometerpauschale. Damit wird das wirtschaftliche Interesse des Fahrzeugnutzers bzw. Arbeitnehmers angesprochen. Im Rahmen der Zweivertragslösung rechnet AMS alle Fahrzeug- bzw. Mobilitätskosten, die von dem Mobilitätsbudget bzw. der Mobilitätspauschale nicht abgedeckt sind, direkt mit dem Arbeitnehmer ab. Damit sind Mobilitätsbudget und Mobilitätspauschale wirkungsvolle Steuerungsinstrumente.

Mit dem Mobilitätsbudget bzw. der Mobilitätspauschale wird eine moderne Mobilitätskultur gefördert, die weniger vom Status-Denken beeinflusst ist. Der Umstieg auf ein kleineres Fahrzeug oder auf ein Fahrzeug mit moderner Antriebstechnik wird erleichtert, da der Nutzer bzw. Arbeitnehmer jederzeit auf andere Verkehrsträger ausweichen und für einzelne Reisen beispielsweise ein Fahrzeug mit Verbrennermotor wählen kann.

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Abbildung der Mobilitätskarte der AMS Gruppe

MobilityCard

AMS bietet im Rahmen des Mobilitätsbudgets eine MobilityCard an, die ersatzweise oder ergänzend zur Fahrzeugüberlassung genutzt werden kann. Die Kosten, die der Nutzer mit der MobilityCard begleicht, werden dem vereinbarten Mobilitätsbudget bzw. der monatlichen Mobilitätspauschale gegenübergestellt. Mehrkosten rechnet AMS auf Wunsch des Unternehmens direkt mit dem Nutzer bzw. Arbeitnehmer ab.

Mit der MobilityCard besitzt der Nutzer die Freiheit, die am besten passenden Mobilitätslösungen auszuwählen. Auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt die Abrechnung der Einzelkosten – unterteilt nach steuerfreien und steuerbegünstigten Leistungen – direkt zwischen Nutzer und AMS. Der Arbeitgeber hat außer einer monatlichen Buchung keinen Aufwand. Der Verwaltungsaufwand, der  mit einem Firmenwagen und der Fahrzeugüberlassung verbunden ist, entfällt. Der Arbeitgeber ist von allen Kosten- und Haftungsrisiken befreit.

Fuhrparkverwaltung

AMS bietet für die Organisation der betrieblichen Mobilität unterschiedliche Mobilitätslösungen an. Dazu gehört auch die Übernahme von Tätigkeiten, die mit der Verwaltung der bestehenden Pkw-Flotte bzw. des betrieblichen Fuhrparks verbunden sind.

Das beginnt bei der Beschaffung der einzelnen Fahrzeuge, geht über die Auswahl des Versicherers und die Prüfung der Werkstattrechnungen und sonstigen Betriebskosten bis zur Verwertung des Fahrzeuge nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer. AMS übernimmt auch die Führerscheinprüfung und sorgt für die rechtzeitige Durchführung der Sicherheitsprüfungen, die nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erforderlich sind.

Mit unseren Tank- bzw. Ladekarten können die Fahrer europaweit bargeldlos tanken bzw. laden und weitere Serviceleistungen (Reifenwechsel, Fahrzeugwäsche etc.) beziehen. Wir bezahlen alle Kosten und und erstellen eine monatliche Sammelrechnung. So buchen Sie statt vieler Einzelbelege nur noch eine Rechnung pro Monat.

Verwaltung des Fuhrparks, Fuhrparkverwaltung
Elektronisches Fahrtenbuchsystem, Tracker, GPS, Mobilitätskarte der AMS Gruppe, Mobility Card, Mobilitätslösungen

Corporate Car-Sharing & Fahrtenbuchsystem

AMS hat für das innerbetriebliche Car-Sharing das automatisierte Fahrtenbuchsystem IFAS entwickelt. Mit IFAS werden alle Fahrten lückenlos – auf Wunsch auch mit Fahrer-Identifizierung – automatisch erfasst und verarbeitet. So können die Kosten des Fahrzeugs ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand sachgerecht den unterschiedlichen Kostenstellen und Fahrtanlässen zugeordnet werden.

Das Fahrtenbuchsystem IFAS erfüllt auch die Anforderungen an ein steuerliches Fahrtenbuch und kann deshalb auch zur Ermittlung des steuerlichen Sachbezugswertes genutzt werden.

Die sachgerechte Aufteilung der Fahrzeugkosten nach dienstlich und privat veranlasster Fahrleistung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilitätskultur in den Unternehmen – und ein Beitrag zur Kostensenkung. Im Gegensatz zu der sonst üblichen Fahrtenbuchmethode ist ein geldwerter Vorteil ausgeschlossen. Damit ist für den Arbeitgeber auch das Risiko einer steuerlichen Nachbelastung ausgeschlossen.

Das Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers mindert die Fahrzeugkosten des Arbeitgebers. Auf Wunsch erfolgt die Abrechnung der Privatfahrten direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer – und damit ohne zusätzlichen Aufwand für den Arbeitgeber.

FAQ zu Mobilitätslösungen
Was ist ein Mobilitätsbudget?

Mit dem Mobilitätsbudget verfügen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über einen klar definierten Kostenrahmen, so dass der Arbeitnehmer frei über die Auswahl der Verkehrsmittel entscheiden kann. Das gilt auch für den Fall, dass er ein Leasingfahrzeug auswählt. In diesem Fall sollte die Höhe des Mobilitätsbudgets der dienstlichen Fahrleistung angepasst sein. Sind die Kosten höher als das vereinbarte Budget, rechnet AMS den Fehlbetrag mit dem Arbeitnehmer ab.

Wie kann die MobilityCard genutzt werden?

Mit der MobilityCard der AMS können Arbeitnehmer bargeldlos alle dienstlichen und privaten Mobilitätskosten begleichen. AMS verrechnet die Kosten mit dem Mobilitätsbudget, das der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbart hat. Einen Fehlbetrag rechnet AMS mit dem Arbeitnehmer ab.

Wie hilfreich ist die Fuhrparkverwaltung der AMS?

Wir unterstützen Ihren Fuhrparkleiter und sorgen für schlanke Abläufe: vom Einkauf der Fahrzeuge bis zu deren Verwertung am Ende der Leasingdauer. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung kennen wir die Kostenrisiken eines Fuhrparks. Mit unseren Mobilitätslösungen tragen wir zu einem Mentalitätswandel der Nutzer bei. Damit fördern wir einen nachhaltigen Mobilitäswandel. Wir haben für viele Anforderungen eine Lösung. Testen Sie uns!

Wie funktioniert Corporate Car-Sharing?

In den meisten Unternehmen dürfen die Pool-Fahrzeuge des Fuhrparks nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Eine Privatnutzung ist aus steuerlichen Gründen nicht gewünscht. Man fürchtet das Risiko der steuerlichen Nachbelastung. Das steuerliche Risiko der Nachbelastung ist ausgeschlossen, wenn sich das Unternehmen für das von AMS entwickelte Corporate Car-Sharing entscheidet. In diesem Fall führt jede Privatfahrt eines  Arbeitnehmers garantiert zu einer Kostenentlastung des Unternehmens. AMS rechnet die Fahrten mit dem Arbeitnehmer ab und schreibt den Betrag dem Arbeitgeber gut. Die Abrechnung der Fahrten erfolgt vollautomatisch. Die Daten werden über eine Schnittstelle direkt in das Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem des Arbeitgebers eingespielt.

Wie komfortabel ist das Fahrtenbuchsystem der AMS?

Mit dem elektronischen Fahrtenbuchsytem der AMS werden alle Fahrten automatisch und lückenlos erfasst. Auf Wunsch auch mit Fahrer-Identifizierung. Der Nutzer trägt bei dienstlichen Fahrten nur noch den Zweck ein. So können die Kosten eines Fahrzeugs ohne Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber sachgerecht aufgeteilt und den unterschiedlichen Kostenstellen zugeordnet werden. Das elektronische Fahrtenbuchsystem der AMS kann auch zu steuerlichen Zwecken genutzt werden, da es die Anforderungen gemäß § 146 Absatz 4 AO erfüllt. Im Jahr 2010 hatten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder einem entsprechenden Antrag der AMS zugestimmt, so dass Rechtssicherheit besteht. Die Anforderungen an den Datenschutz sind ebenfalls erfüllt, weil der Arbeitgeber keine Einsicht in die Privatfahrten erhält.

Sprechen Sie mit uns

Wollen Sie Ihre Firmenwagenregelung auf den Prüfstand stellen? Wollen Sie den Mobilitätswandel durch eine neue Mobilitätskultur fördern? Wollen Sie steuerliche Vorteile nutzen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken? Wollen Sie das Real-Einkommen Ihrer Mitarbeiter kostenneutral erhöhen? Dann sollten Sie mit uns sprechen. Wir können mehr als finanzieren.