Informationen
für Fahrradhändler
Leasing für Handelspartner spielend einfach.
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AMS ist eine 1982 gegründete Leasinggesellschaft und unterliegt gemäß § 32 KWG der Aufsicht durch BaFin und Bundesbank. Damit wir in die Fahrzeugbestellung bzw. den Kaufvertrag unseres Leasingkunden eintreten können, bitten wir Sie, das Formular für den Bestelleintritt zu unterzeichnen. Mehr ist nicht erforderlich. Wir sind kein „Provider“ und verlangen keine Provision!
Werkstattleistungen rechnen Sie bitte direkt mit unserem Kunden ab. Bitte händigen Sie dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus, damit wir die verauslagten Kosten erstatten können. Rechnungsnehmer ist nicht der Kunde, sondern AMS Fuhrparkmanagement GmbH.
Vorteile für Verkäufer
Voller Verkaufserlös ohne Provisionskosten
Keine Registrierung in einem Online-Portal erforderlich
Kein Rahmenvertrag mit AMS erforderlich
Unterzeichnung des Bestelleintritt-Formulars genügt
Zahlung des Kaufpreises innerhalb von fünf Werktagen
Vorteile für Kunden
Freie Marken- und Händlerwahl
Vorteil durch Entgeltumwandlung
Zubehör gemäß Liste ist zulässig
Rundum Versicherungsschutz
Erstattung verauslagter Werkstattkosten


JobBike in fünf Schritten
BESTELLUNG DES JOBBIKES
Kunde bestellt das JobBike mit dem AMS-Formular für den Bestelleintritt.
ONLINE-RECHNER
Der Kunde beantragt im AMS-Webportal die Entgeltumwandlung für das JobBike.
BESTELLEINTRITT
AMS erklärt gegenüber Verkäufer/Händler den Bestelleintritt für das JobBike.
ÜBERNAHME DES JOBBIKES
Kunde vereinbart mit Händler den Termin zur Übernahme des JobBikes.
RECHNUNG & ÜBERGABEPROTOKOLL
AMS überweist den Rechnungsbetrag nach Eingang der Unterlagen.
Leasingfähiges Zubehör
Leasingfähig ist grundsätzlich auch das vom Hersteller werkseitig angebotene Zubehör („Sonderausstattung“) sowie das von einem Händler angebotene Zubehör, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist. Nicht leasingfähig sind beispielsweise: Fahrradanhänger, Kindersitz, Fahrradhelm, Fahrradschuhe, Schutzkleidung, Brille, Trinkflasche, Standpumpe und Werkzeug. Zubehör, das nicht leasingfähig ist, kann auch nicht auf andere Weise über AMS abgerechnet werden.
Zum leasingfähigen Zubehör gehören Sattel, Klingel, Beleuchtung, Pedale, Gepäckträger, Rückspiegel, Schutzbleche, Regenverdeck (bei Lastenrädern), Fahrradcomputer, Luftpumpe inkl. Halterung und andere Halterungen (beispielsweise für Kindersitz, Handy, Fahrradkorb, Fahrradtasche, Getränkeflasche etc.), aber auch Ersatz-Akku und Fahrradschloss. Leasingfähig sind auch die Kosten für das Upgrade des Pedelec-Displays sowie die Kosten für Montage, Verpackung und Versand. Das Zubehör muss in der Verkaufsrechnung des Fahrrads enthalten sein. Eine nachträgliche Abrechnung ist ausgeschlossen.
Welches Schloss wird benötigt?
AMS erkennt nur Schlösser der Hersteller ABUS und KRYPTONITE an, die mindestens das in den Versicherungs- bzw. Vertragsbedingungen vorgeschriebene Sicherheitslevel erfüllen.
Mind. Sicherheitslevel bis Brutto-Listenpreis 2.500€ | Mind. Sicherheitslevel über Brutto-Listenpreis 2.500€ | |
Bügelschloss ABUS | 9 | 12 |
Bügelschloss Kryptonite | 6 | 8 |
Kettenschloss ABUS | 10 | 13 |
Kettenschloss Kryptonite | 7 | 9 |
Faltschloss ABUS | 10 | 15 |
Faltschloss Kryptonite | 7 | 9 |

Abrechnung der Werkstattkosten
Haben Sie noch Fragen?
Falls Sie Fragen oder Anliegen haben, zögern Sie bitte nicht, uns per E-Mail unter support@ams-gruppe.de zu kontaktieren.