FIRMENWAGEN

Anschaffungs- und Unterhaltungskosten

Anschaffungs- und Unterhaltungskosten eines Firmenwagens

Früher war es oft selbstverständlich, dass der Arbeitgeber die hauptsächlichen Kosten im Zusammenhang mit einem Firmenwagen übernimmt. Das ist nicht unser Verständnis von Nachhaltigkeit. Dennoch wollen wir Ihnen erläutern, wie sich “die alte Welt” gestaltet. Für den Arbeitnehmer entstehen in der Regel nur Aufwendungen in Form der Versteuerung des geldwerten Vorteils sowie möglicherweise für Kraftstoff, abhängig von den Arbeitgeberregelungen. Alle anderen Kosten fallen in die Verantwortung des Arbeitgebers, und diese betreffen eine Vielzahl von Aspekten rund um das Firmenfahrzeug, die wir im Folgenden genauer beleuchten werden.

Anschaffungskosten: Die Anschaffung eines Firmenwagens liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Er muss sorgfältig entscheiden, welcher Kauf- oder Leasingpreis für das Fahrzeug angemessen ist. Hierbei spielt nicht nur die Funktion des Fahrzeugs eine Rolle, sondern auch die Erfüllung der beruflichen Anforderungen. Gleichzeitig sollte das Fahrzeug über ausreichenden Komfort, Luxus und andere Vorzüge verfügen, um die Mitarbeiter sowohl während ihrer beruflichen als auch privaten Fahrten zufriedenzustellen.

Versicherung: Die Kosten für Versicherungspolicen wie die KFZ-Versicherung trägt der Arbeitgeber allein. Die Arbeitnehmer sind hier nicht finanziell beteiligt. Insbesondere die Prämien für die KFZ-Haftpflicht können erheblich sein und sollten daher in die Kalkulation einbezogen werden, wenn ein Unternehmen die Anschaffung eines Firmenwagens in Betracht zieht. Diese Prämien stellen langfristige finanzielle Verpflichtungen dar.

Steuern: Die anfallenden Steuern für das Fahrzeug werden ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen. Die Höhe der KFZ-Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Erstzulassungsdatum, der Schadstoffausstoß und die Hubraumgröße. Die Hubraumgröße beeinflusst auch die Leistung des Fahrzeugs. In der heutigen Zeit lohnt es sich besonders, umweltfreundliche Fahrzeuge anzuschaffen, da dadurch Steuern eingespart werden können.

Werkstattkosten: Jedes Fahrzeug, einschließlich Firmenwagen, muss irgendwann in die Werkstatt. Aufgrund der häufig hohen Kilometerleistung durch berufliche und private Nutzung verschleißen bestimmte Teile schneller. Regelmäßige Inspektionen verursachen ebenfalls wiederkehrende Kosten. Auch hier muss der Arbeitgeber sämtliche Aufwendungen tragen.

Betriebskosten: Die Betriebskosten für einen Firmenwagen sind vielfältig. In erster Linie sind die Kosten für Kraftstoff zu nennen, wobei der Arbeitgeber die Kosten für geschäftliche Fahrten trägt, während die Arbeitnehmer die Kosten für private Fahrten übernehmen. Es ist ratsam, klare Regelungen für diese Kosten zu treffen, wie beispielsweise eine Kilometerpauschale oder eine monatliche Nutzungsentgeltregelung für die Mitarbeiter.

Darüber hinaus fallen weitere Betriebskosten an, darunter das Auffüllen von Öl und alles, was für die Pflege des Fahrzeugs erforderlich ist. Auch hier sollten klare Regelungen im Unternehmen getroffen werden, um die Gesamtkosten des Firmenwagens unter Kontrolle zu halten.

Insgesamt sind die Kosten im Zusammenhang mit einem Firmenwagen ohne AMS eine wichtige Angelegenheit für Arbeitgeber und Unternehmen, die eine sorgfältige Planung und Verwaltung erfordern. Dies gewährleistet nicht nur einen kosteneffizienten Betrieb des Fahrzeugs, sondern trägt auch zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei, die von diesem wichtigen Arbeitsmittel profitieren.

Mit den Mobilitätslösungen der AMS kann aus der Firmenwagenrichtlinie des Unternehmens eine moderne Mobilitätsrichtlinie werden. Der Vertrag ist monatlich kündbar und birgt keine Risiken in Bezug auf Sachwerte oder Preise für den Arbeitgeber. Es gibt keine Haftung für Fahrzeughalter, und die Leasingrate wird nur bei bestehendem Lohn-/Gehaltsanspruch fällig. Schäden führen nicht zu Nachbelastungen, und es besteht keine Verpflichtung zur Bilanzierung gemäß IFRS 16. Wie wir das machen? Das verraten wir Ihnen gerne.