E-Auto-Förderung 2026:
Bundesregierung startet neues Förderprogramm für private E-Mobilität
Bundesregierung startet neues Förderprogramm für private E-Mobilität
Die Bundesregierung hat ein Programm zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Begünstigt werden Privatpersonen, die ein neues Fahrzeug kaufen oder leasen. Die Förderung muss von der Person selbst beantragt werden. Leasinggesellschaften können die Förderung nicht beantragen. Der Fördertopf umfasst rund 3 Mrd. EUR und soll bis 2029 reichen.
Das Programm ist vor allem für Ledige bzw. Alleinstehende sowie für Familien mit nur einem Erwerbstätigen interessant, da sich die Einkommensgrenzen der Förderung auf das jeweilige Haushaltseinkommen beziehen. Dienstwagen, die der Arbeitgeber kauft bzw. least und Arbeitnehmern zur Nutzung überlässt, werden nicht gefördert. Die genauen Förderungsbestimmungen finden Sie unter folgendem Link.
Nach derzeitigem Stand hat der Antragsteller folgende Dokumente einzureichen:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, den der Antragsteller geschlossen hat
- Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller
- die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide des Antragstellers, maximal drei Jahre alt
Weitere Details der Förderrichtlinie sollen zeitnah bekannt gegeben werden. Darauf weist das Bundesumweltministerium auf seiner Homepage hin.

