JobCar

Mit Motivationsleasing für JobCars Steuervorteile nutzen und eine nachhaltige Mobilitätskultur fördern.

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Firmen- oder Dienstwagen für alle Mitarbeiter? Mit unserem Leasingkonzept für JobCar und einer Gehaltsumwandlung ist das kein Problem. Der Arbeitgeber zieht die Leasingraten, die er an AMS zahlt, vom Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers ab. Ist kein Gehaltsabzug möglich, entfallen die Leasingraten. Der Arbeitgeber wird niemals nachbelastet. Auch nicht bei erhöhter Abnutzung bzw. Fahrleistung, bei Schäden oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzw. Rückgabe. Die Abwicklung von Störfällen erfolgt allein zwischen AMS und Arbeitnehmer.

Online-Rechner

Wollen Sie wissen, wie günstig ein JobCar ist? Mit dem Demo-Rechner können Sie den Vorteil ermitteln, ohne sich in unserem Portal angemeldet zu haben.

Den Vertragsabschluss für Ihr neues JobCar können Sie allerdings nur beantragen, wenn Sie die Vollversion unseres Online-Rechners nutzen. Melden Sie sich dazu bitte mit den Zugangsdaten Ihres Arbeitgebers oder mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an.

Freie Marken- und Händlerwahl

Steuervorteil durch Gehaltsumwandlung

Budget für Service, Kraftstoff & Pflege

Umfassender Versicherungsschutz

JobCar Calculator, Kalkulator, Fahrzeugrechner

Alle Vorteile auf einen Blick

Im Rahmen der Gehaltsumwandlung hat der Arbeitnehmer freie Marken- und Händlerwahl, also maximale Flexibilität bei der Auswahl des JobCars. Durch die eingesparten Steuern ist das JobCar im Durchschnitt 35% günstiger als ein privat geleastes Fahrzeug.

Das JobCar ist vollkaskoversichert. Versicherungsschutz besteht auch, wenn das JobCar von anderen Personen genutzt wird. Wenn der Arbeitnehmer das JobCar bei Vertragsende erwirbt und weiterverkauft, ist der Mehrerlös grundsätzlich steuerfrei.

Vorteile für Arbeitgeber

Monatlich kündbarer Vertrag

Keine Sach- und Preisgefahr

Keine Fahrzeughalterhaftung

Leasingrate nur bei Lohn-/Gehaltsanspruch

Keine Nachbelastung bei Schäden

Keine Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16

Vorteile für Arbeitnehmer

Freie Marken- und Händlerwahl

Steuerersparnis durch Gehaltsumwandlung

Nutzung durch Dritte zulässig

Rundum Versicherungsschutz

Budget für Service, Kraftstoff & Pflege

Erwerb bei Vertragsende möglich

Mit dem JobCar Steuern sparen

Mit Motivationsleasing wird der Mobilitätswandel erleichtert, weil das JobCar steuerlich gefördert und der Umstieg auf neue Antriebstechnologien dadurch erleichtert wird. Auch bei ausschließlicher Privatnutzung gelten für das JobCar dieselben steuerlichen Regeln wie für jeden anderen Dienstwagen bzw. Firmenwagen. Kein Wunder also, dass viele Arbeitnehmer an einem JobCar interessiert sind. Oft zusätzlich zum JobBike oder JobPhone. Wer ein JobCar mit neuer Antriebstechnologie nutzt, schont die Umwelt und leistet einen Beitrag zur Klimaneutralität. Das liegt auch im Interesse des Arbeitgebers.

 

Mit dem JobCar den Mobilitätswandel fördern

Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten das Motivationsleasing für ein JobCar mit neuer Antriebstechnologie anbietet, ist das ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung einer neuen Mobilitätskultur. Das JobCar ist aber auch ein Zeichen der Wertschätzung. Erst recht, wenn sich das Unternehmen mit einem eigenen Zuschuss an den Kosten des JobCars beteiligt. Deshalb ist das JobCar auch ein Instrument der Mitarbeiterbindung. Mit dem JobCar stärkt das Unternehmen seine „Arbeitgeber-Marke“. In Zeiten des Fachkräftemangels kein unwichtiges Argument.

 

Der Rundumschutz beim JobCar

Die Bereitschaft des Gesetzgebers, das Motivationsleasing zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern steuerlich zu fördern, sollte nicht den Blick auf die zivilrechtlichen Risiken und den Verwaltungsaufwand verstellen. Mit dem AMS-Konzept sind diese Probleme gelöst. Sobald das Arbeitsverhältnis oder der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers endet, ist der Arbeitgeber von allen Kosten befreit. Dabei muss der Arbeitnehmer nicht auf sein Job-Bike verzichten. Er kann das Firmenfahrrad zu geringen Kosten weiterfahren. Auch Kauf oder Rückgabe sind grundsätzlich möglich. Nimmt der Arbeitnehmer das Kaufangebot der AMS an, wird der Preisvorteil gegenüber dem Zeitwert gemäß § 37b EStG pauschal versteuert.

FAQ zum JobCar
Welche Vertragslösungen bietet AMS an?

Für das JobCar bietet AMS das Standard-Leasing und das Zweivertrags-Leasing an. Im Standard-Leasing überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das JobCar. Im Zweivertrags-Leasing überlässt AMS dem Arbeitnehmer das JobCar. Deshalb kann im Zweivertrags-Leasing die Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen. Die Schlussabrechnung bei Vertragsende kann – je nach Vereinbarung – in beiden Fällen auf Grundlage der Fahrleistung oder auf Grundlage des Verkaufserlöses erfolgen.

Wie wird das JobCar steuerlich behandelt?

Die Überlassung eines JobCars an einen Arbeitnehmer kann wie bei jedem anderen Dienstwagen bzw. Firmenwagen nach § 8 Abs. 2, Sätze 2 bis 5 EStG nach der Pauschalierungstmethode („1%-Regel“) oder individuell nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn das JobCar vom Arbeitnehmer und dessen Angehörigen nur für private Zwecke genutzt wird. Berechnungsgrundlage für die 1%-Regel ist grundsätzlich der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs inkl. werkseitiger Sonderausstattung. Sofern das JobCar förderfähig ist, kann sich die Berechnungsgrundlage auf 50% oder sogar 25% verringern.

Wie werden die Stromkosten verrechnet, wenn ich mein JobCar zu Hause lade?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu Hause laden wollen, benötigen Sie die eichrechtskonforme Wallbox eines Anbieters, der mit AMS kooperiert. In diesem Fall bietet AMS an, die Stromkosten mit der monatlichen Servicegebühr des Anbieters über das Betriebskostenkonto des Fahrzeugs abzurechnen bzw. mit der Kraftstoffpauschale zu verrechnen.

Die Wallbox ist von Ihnen selbst anzuschaffen. AMS übernimmt für die Wallbox und die Dienstleistung des Anbieters keine Haftung.

Statt der Installation einer Wallbox können Sie mit Ihrem Energieversorger einen separten Vertrag mit eigenem Zähler schließen, wenn sichergestellt ist, dass über diesen Anschluss nur das von Ihnen angegebene AMS-Fahrzeug geladen wird. Die Abrechnung des Energieversorgers können Sie dann einmal pro Jahr bei AMS einreichen. AMS erstattet den verauslagten  Betrag ohne Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ams-gruppe.de/formulare-mehr/

Wie werden die Leasingraten berechnet?

Die Berechnungsgrundlage für die Leasingraten ist der tatsächliche Kaufpreis – nach Abzug des vereinbarten Einkaufsrabattes bzw. der vereinbarten Großabnehmerkonditionen. Je höher der Einkaufsrabatt, umso geringer ist die Leasingrate und damit die Gehaltsumwandlung. Je niedriger der vertragliche Restwert, um so höher ist die Leasingrate. Der Einkaufsrabatt bzw. Nachlass mindert nicht den lohnsteuerlichen Sachbezugswert der Privatnutzung bzw. den geldwerten Vorteil. Berechnungsgrundlage für den Sachbezugswert ist – je nach Förderfähigkeit des Fahrzeugs, aber unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis – entweder der volle, halbe oder geviertelte Listenpreis.

Finanziert AMS auch das Händler-Zubehör?

AMS finanziert nicht nur den Kaufpreis inkl. der werkseitigen Sonderausstattung, mit der das JobCar bestellt wird, sondern auch das fest verbaute Zubehör, das der Händler für das JobCar angeboten hat. Allerdings behalten wir uns vor, im Einzelfall die Finanzierung von Zubehörwünschen, die uns unangemessen erscheinen, abzulehnen. Das Zubehör erhöht nicht den lohnsteuerlichen Sachbezugswert des JobCars.

Wie ist ein Totalschaden bzw. Totalverlust abgesichert?

Mit dem Versicherungsschutz der AMS ist bei einem Totalschaden bzw. Totalverlust das Risiko der Unterdeckung ab Vertragsbeginn ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass im Schadensfall ein Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer besteht. Die Nutzung des JobCars durch Dritte ist mitversichert und mindert nicht den Leistungsanspruch.

Möchten Sie das JobCar bei Vertragsende kaufen?

Wenn Sie das JobCar bei Vertragsende kaufen möchten, teilen Sie uns dies bitte bei Vertragsabschluss mit. AMS ist an einem Verkauf interessiert, darf sich aber gemäß Leasing-Erlass nicht dazu verpflichten. Bei Verkauf wird der Preisvorteil gegenüber dem Zeitwert von AMS pauschalversteuert.

Wie erfolgt die Rückgabe, wenn ich nicht kaufe?

Bei Vertragsende erhalten Sie nur dann ein Kaufangebot, wenn Sie Ihr Kaufinteresse bereits bei Vertragsabschluss angezeigt haben. Andernfalls ist das JobCar an AMS zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt bei einer nahegelegenen Prüfstelle einer Sachverständigen-Organisation (z. B. DEKRA). Dabei werden der Kilometerstand und der Fahrzeugzustand protokolliert. Übliche Gebrauchsspuren bleiben unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Schäden und Mehrkilometer werden mit der Rücklage verrechnet, die in den Leasingraten enthalten ist. Mit der Rücklage kann das Risiko der Nachbelastung deutlich gemindert werden. Die Richtlinie zur Fahrzeugbewertung finden Sie HIER.

Sprechen Sie mit uns

Wollen Sie Steuervergünstigungen zum Zweck der Mitarbeiterbindung nutzen? Wollen Sie eine nachhaltige Mobilitätskultur fördern? Wollen Sie wissen, warum beim Motivationsleasing für JobCars unerwünschte Nebenwirkungen ausgeschlossen sind? Dann sprechen Sie mit uns. Wir können mehr als finanzieren.