Fahrzeugleasing ohne Bilanzierung nach IFRS 16

Keine Leasingbilanzierung nach IFRS 16

Datum: 18.11.2022

IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards. Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, müssen ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen.

Unter die Regelungen gemäß lFRS 16 fallen zwingend alle Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, sofern der Anschaffungswert des einzelnen Leasingobjekts mehr als 4.500 € beträgt. Dieser Wert wird nicht nur von allen Personenkraftwagen, sondern auch von hochwertigen (Elektro)­Fahrrädern bzw. E-Bikes überschritten.

Die Bilanzierungspflicht lässt sich nicht durch Kettenverträge über jeweils zwölf Monate für dasselbe Objekt vermeiden, denn bei der Bilanzierungspflicht nach IFRS 16 kommt es auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und auf die zu erwartende tatsächliche Nutzungsdauer an. Umso interessanter ist das von AMS entwickelte Leasingmodell für (Kraft-)Fahrzeuge bzw. (Elektro)-Fahrräder. Nicht nur im Rahmen einer Entgelt- bzw. Gehaltsumwandlung.

Die Leasingverträge, die AMS mit den Unternehmen schließt, müssen von diesen Unternehmen nicht gemäß IFRS 16 bilanziert werden.