MOTIVATIONS­LEASING

Steuervorteile für Mitarbeiter ohne Aufwand für den Arbeitgeber. Das ist Motivationsleasing mit AMS.

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Motivationsleasing ist für die Beschäftigten eines Unternehmens ein Zeichen der Wertschätzung, das die „Arbeitgeber-Marke“ stärkt. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten zusätzlich zum Gehalt zahlen oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung steuermindernd vom Brutto-Gehalt des Mitarbeiters abziehen. AMS bietet für das Motivationsleasing eine Zweivertrags-Lösung an, die den Arbeitgeber vor den Kosten- und Haftungsrisiken, die mit der Anschaffung und dem Gebrauch eines Leasingobjekts üblicherweise verbunden sind, schützt.

JobCar

Das Auto ist ein wesentlicher Verkehrsträger. Umso wichtiger ist es, dass die Nutzer auf umweltschonende Technologien umsteigen.

Mit dem Konzept der AMS-Gruppe („Zweivertrags-Leasing“) ist der Arbeitgeber vor den Problemen, die mit der Überlassung eines Fahrzeugs verbunden sein können, geschützt.

Eine Nachbelastung ist auch bei vorzeitiger Rückgabe des JobCars ausgeschlossen. Schadens- bzw. Störfälle werden direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer geklärt.

JobBike

Das (Elektro-)Fahrrad ist manchmal das bessere Verkehrsmittel. Wer ein JobBike nutzt, tut auch etwas für seine Gesundheit. 

Mit dem Konzept der AMS-Gruppe („Zweivertrags-Leasing“) ist der Arbeitgeber vor den Problemen, die mit der Überlassung eines Fahrrads bzw. E-Bikes verbunden sein können, geschützt.

Eine Nachbelastung ist auch bei vorzeitiger Rückgabe des JobBikes ausgeschlossen. Schadens- bzw. Störfälle werden direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer geklärt.

JobPhone & MPP

Ob das neueste Smartphone, Tablet oder Notebook – zeitgemäße Hardware erleichtert die Kommunikation.

Mit dem Konzept der AMS-Gruppe („Zweivertrags-Leasing“) ist der Arbeitgeber vor den Problemen, die mit der Überlassung eines Smartphones oder anderer Geräte verbunden sein können, geschützt.

Eine Nachbelastung ist auch bei vorzeitiger Rückgabe des JobPhones bzw. IT-Geräts ausgeschlossen. Schadens- bzw. Störfälle werden direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer geklärt.

FAQ zu Motivationsleasing
Wo liegt der Vorteil?

Motivationsleasing wird steuerlich gefördert und kann für Autos, Fahrräder und IT-Geräte inkl. Smartphones genutzt werden. Allein durch den Steuervorteil spart der Arbeitnehmer im Durchschnitt 35% der Kosten. Mit dem AMS-Konzept für das Motivationsleasing ist der Arbeitgeber vor Problemen geschützt. Die Verantwortung für das Leasingobjekt liegt bei demjenigen, der das Objekt auch nutzt: dem Arbeitnehmer.

Welcher Aufwand entsteht?

AMS bietet für das Motivationsleasing eine vollständig digitalisierte Abwicklung an. In den entgeltfreien Beschäftigungszeiten ist der Arbeitgeber von Leasingkosten befreit. Er kann das Vertragsverhältnis mit AMS kostenfrei beenden, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Mit dem Vorsorgepaket der AMS ist auch der Arbeitnehmer vor Risiken geschützt. Steuervorteil ohne unerwünschte Nebenwirkungen: So geht Motivationsleasing mit AMS!

Ist die Gehaltsumwandlung begrenzt?

Die Gehaltsumwandlung kann in unbegrenzter Höhe vereinbart werden, solange nicht der gesetzliche Mindestlohn oder andere unverzichtbare Entgeltansprüche berührt werden. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, die Gehaltsumwandlung gleich für mehrere Fahrräder bzw. Fahrzeuge oder Leasingobjekte zu vereinbaren.

Sprechen Sie mit uns

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