Gehalts-umwandlung
Bei einer Gehaltsumwandlung erfolgt eine Umwandlung von Arbeitslohn in steuerbegünstigte Zuschüsse.
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Gehaltsumwandlung
Weniger Kosten bei gleicher Mobilität: Wir verbinden das Auto mit dem Fahrrad und mit anderen – auch öffentlichen – Verkehrsmitteln: Der geldwerte Vorteil entfällt – und die Kosten des Unternehmens sinken. Das von AMS entwickelte Mobilitätskonzept erleichtert es den Unternehmen, ihre Firmenwagenregelung zu modernisieren und das Auto mit dem Fahrrad – und mit anderen Verkehrsmitteln – zu verbinden. So kann aus der bisherigen Firmenwagenrichtlinie eine Mobilitätsrichtlinie werden, die den Arbeitnehmer motiviert, mehr Kostenverantwortung zu übernehmen und selbst zu entscheiden, welche Verkehrsmittel er nutzen will.
Was bedeutet das?
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CarSharing & RentSharing
Im „RentSharing“ bzw. „Gemeinschaftsleasing“ werden die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers bzw. Mieters zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt: AMS schließt jeweils einen Vertrag mit dem Arbeitgeber und einen Vertrag mit dem Arbeitnehmer.
Jede der beiden Vertragsparteien zahlt an AMS ein Nutzungsentgelt, mit dem die jeweils vereinbarte Fahrleistung abgegolten ist. Mehrkosten – bspw. aufgrund höherer Fahrleistung – rechnet AMS mit demjenigen Nutzer ab, der die Mehrkosten zu verantworten hat.
Vorteile für den Arbeitgeber
Keine Leasingverpflichtung
Keine Abwälzung der Sach- und Preisgefahr
Keine arbeitsrechtlichen Risiken
Keine Kosten bei Beendigung des Entgeltanspruchs
Keine Mehrkosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Keine Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16
Vorteile für den Arbeitnehmer
Freie Fahrzeugwahl
Individuelle Konfiguration
Kostentransparenz
Pauschale für Kraftstoff & Pflege & Serviceleistungen
Dienstfahrrad für alle
Mit dem Konzept „Job-Bike“ der AMS Gruppe ist der Arbeitgeber von den üblichen Problemen, die mit einem Leasingvertrag und der arbeitsvertraglichen Überlassungsvereinbarung verbunden sind, geschützt. Der Arbeitgeber ist von allen Kostenrisiken befreit. Die Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16 entfällt. Die Abwicklung von Schadensfällen sowie die Abrechnung der Wartungskosten erfolgt direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer.
Vorteile für den Arbeitgeber
Keine Leasingverpflichtung des Arbeitgebers
Keine Abwälzung der Sach- und Preisgefahr
Keine arbeitsrechtlichen Risiken
Keine Kosten bei Beendigung des Entgeltanspruchs
Keine Mehrkosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Keine Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16
Vorteile für den Arbeitnehmer
Freie Fahrradwahl
Kostentransparenz
Räder auch für die Familie
Pauschale für Serviceleistungen

AMS
Im Bereich Fuhrparkmanagement bieten wir unseren Kunden Alternativen zur üblichen Form der betrieblichen Fahrzeugüberlassung an. Unsere Dienstleistung umfasst auch die Bereiche Telematik und automatisierte Abrechnung. Im Rahmen unserer Beratungsleistung erstellen wir das für Ihre Situation passende Konzept. Wir zeigen Ihnen, wie das Kostenbewusstsein der Fahrer gestärkt werden kann. Denn die Kosten eines Fahrzeuges werden auch durch das Verhalten des Fahrers beeinflusst. Oft genügt schon eine geringe Kostenbeteiligung, um die Versteuerung des geldwerten Vorteils zu vermeiden. Dann spart auch der Mitarbeiter.
Sie erhalten von uns Musterverträge und Schnittstellen für Ihre Datenverarbeitung. Mehr über den Umfang unseres Leistungsangebotes finden Sie hier.
FAQ – Gehaltsumwandlung
Welchen Vertrag bietet AMS für Dienstwagen an?
Für Dienstwagen bietet AMS Verträge mit Kilometerabrechnung an. Dabei wird bei Vertragsende die tatsächliche Fahrleistung der kalkulierten Fahrleistung gegenübergestellt. Mögliche Mehr- oder Minderkilometer werden abgerechnet.
Wie werden die Leasingraten berechnet?
Die Berechnungsgrundlage für die Leasingraten ist der tatsächliche Kaufpreis – nach Abzug des Einkaufsrabattes. Der vertragliche Restwert mindert die Leasingraten. Der Restwert richtet sich nach der Fahrleistung und der Vertragslaufzeit. Je höher der Einkaufsrabatt, umso geringer die Leasingrate und damit die Gehaltsumwandlung. Der Rabatt mindert nicht den geldwerten Vorteil.
Kann ich den Dienstwagen bei Vertragsende kaufen?
AMS ist grundsätzlich interessiert, das Fahrzeug am Ende der Leasingdauer zu verkaufen. Handelt es sich bei dem Käufer um den Arbeitnehmer des Leasingnehmers, wird der Preisvorteil gegenüber dem Zeitwert von AMS gemäß § 37 b EStG pauschal versteuert. AMS ist nicht verpflichtet und darf sich gemäß Leasing-Erlass auch nicht dazu verpflichten, das Fahrzeug an den Leasingnehmer oder dessen Arbeitnehmer zu verkaufen.
Wie erfolgt die Rückgabe?
Wenn Sie den Dienstwagen bei Vertragsende nicht käuflich erwerben, ist das Fahrzeug an AMS zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt bei einer nahegelegenen Prüfstelle einer Sachverständigen-Organisation (z. B. DEKRA). Dabei werden der Kilometerstand und der Fahrzeugzustand protokolliert. Übliche Gebrauchsspuren bleiben unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Schäden und Mehrkilometer werden mit der Rücklage verrechnet, die in den Leasingraten enthalten ist. Mit der Rücklage soll bei Vertragsende eine Nachbelastung – egal aus welchem Grund – vermieden werden. Hier finden Sie die Richtlinien zur fairen Fahrzeugbewertung.