BGH zum Kilometer-leasing 

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BGH zum Kilometerleasing

Leasingverträge mit Kilometerabrechnung fallen nicht unter die gesetzliche Regelung zum Verbraucherdarlehen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jüngsten Entscheidung (Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20). Damit ist eine jahrelange Diskussion – und die damit verbundene Unsicherheit – beendet.

Beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung trägt der Leasingnehmer nicht – im Unterschied zum Leasingvertrag mit Restwertabrechnung – das Risiko der Vollamortisation. Deshalb handelt es sich bei Verträgen mit Kilometerabrechnung auch nicht – im Gegensatz zu einem Vertrag mit Andienungsrecht oder Restwertabrechnung – um eine entgeltliche Finanzierungshilfe. Somit sind die Vorschriften für Darlehensverträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, auf Leasingverträge mit Kilometerabrechnung nicht anwendbar.