BGH zum Kilometerleasing
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BGH zum Kilometerleasing
Datum: 27.02.2021
Leasingverträge mit Kilometerabrechnung fallen nicht unter die gesetzliche Regelung zum Verbraucherdarlehen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jüngsten Entscheidung (Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20). Damit ist eine jahrelange Diskussion – und die damit verbundene Unsicherheit – beendet.
Beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung trägt der Leasingnehmer nicht – im Unterschied zum Leasingvertrag mit Restwertabrechnung – das Risiko der Vollamortisation. Deshalb handelt es sich bei Verträgen mit Kilometerabrechnung auch nicht – im Gegensatz zu einem Vertrag mit Andienungsrecht oder Restwertabrechnung – um eine entgeltliche Finanzierungshilfe. Somit sind die Vorschriften für Darlehensverträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, auf Leasingverträge mit Kilometerabrechnung nicht anwendbar.