Barbeleg-Erstattung
Bitte beachten:
1. Bei Rechnungsbeträgen von mehr als 250,- € ist eine ordnungsgemäße kaufmännische Rechnung erforderlich. Die Rechnung muss auf AMS ausgestellt und der Betrag der Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
2. Bei geringeren Rechnungsbeträgen genügt der Hinweis, dass der Betrag die gesetzliche Umsatzsteuer enthält. In diesem Fall muss nur der Prozentsatz der Umsatzsteuer genannt sein.
3. Belege, die auf den Vertragspartner oder einen Dritten ausgestellt sind, können von uns nicht verarbeitet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.