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für Autohäuser

Leasing für Handelspartner spielend einfach.

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AMS ist eine 1982 gegründete Leasinggesellschaft und unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 32 KWG der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Bei Abschluss eines Leasingvertrages mit Ihrem Kunden tritt AMS in dessen Fahrzeugbestellung ein, sofern Sie unser Formular für den Bestelleintritt unterzeichnet und dem Kunden ausgehändigt haben. Ihr Kunde lädt das Formular danach in unserem Webportal hoch. Bitte senden Sie uns das Formular nicht selbst zu, denn das würde die Abwicklung nur verzögern. Ein Rahmenvertrag zwischen Ihnen und AMS ist nicht erforderlich. AMS verlangt keine Provision.

Wollen Sie wissen, wie Sie Werkstattleitungen mit AMS abrechnen können? Informationen dazu erhalten Sie weiter unten.

Vorteile für Autohaus

Voller Verkaufserlös ohne Provisionskosten
Keine Registrierung in einem Online-Portal erforderlich
Kein Rahmenvertrag mit AMS erforderlich

Unterzeichnung des Bestelleintritt-Formulars genügt

Zahlung des Kaufpreises innerhalb von fünf Werktagen

Vorteile für Kunden

Freie Marken- und Händlerwahl

Kraftstoffabrechnung mit Arbeitnehmer

Vorteil durch Entgeltumwandlung
Rundum Versicherungsschutz

Direkte Abrechnung der AMS mit Werkstatt

Autoverkäufer
Autokauf

JobCar in fünf Schritten

BESTELLUNG DES JOBCARS
Kunde bestellt das JobCar mit dem AMS-Formular für den Bestelleintritt.

ONLINE-RECHNER
Der Kunde beantragt im AMS-Webportal die Entgeltumwandlung für das JobCar.

BESTELLEINTRITT
AMS erklärt gegenüber Verkäufer/Händler den Bestelleintritt für das JobCar.

ÜBERNAHME DES JOBCARS
Kunde vereinbart mit Händler den Termin zur Übernahme des JobCars.

RECHNUNG & ÜBERGABEPROTOKOLL
AMS überweist den Rechnungsbetrag nach Eingang der Unterlagen.

Abrechnung von Werkstattleistungen

Der Werkstattauftrag wird vom Leasingnehmer bzw. Fahrer erteilt. Die Rechnung ist auf AMS Fuhrparkmanagement GmbH, Rankestraße 17, 10789 Berlin, auszustellen. Der Auftrag kommt zustande, sobald Sie von AMS die Auftragsfreigabe erhalten haben. Die Auftragsfreigabe beantragen Sie bitte vor Beginn der Arbeiten im  Werkstattportal der AMS.

Hier geht es zum Werkstattportal.

Sollte die Auftragsfreigabe durch AMS nicht möglich oder vom Fahrer nicht gewünscht sein, kann der Fahrer den Werkstattauftrag auf eigenes Risiko erteilen. In diesem Fall ist die Rechnung vom Fahrer selbst zu bezahlen und zwecks Kostenerstattung im Webportal der AMS hochzuladen. Die Erstattung erfolgt nur, soweit nach den Vertragsbedingungen ein Anspruch besteht.

Umgang mit Gewalt- bzw. Versicherungsschäden

Bei Schäden am Fahrzeug, die durch Steinschlag, einen Unfall oder ein anderes Ereignis verursacht wurden, ist vor Beginn der Reparaturarbeiten eine Auftragsfreigabe im Werkstattportal der AMS zu beantragen. Die Arbeiten dürfen von der Werkstatt erst durchgeführt werden, wenn die Auftragsfreigabe der AMS vorliegt. Ohne Auftragsfreigabe ist eine Kostenübernahme durch AMS oder den Versicherer ausgeschlossen. Der Leasingnehmer bzw. Fahrer, der die auf AMS ausgestellte Reparaturrechnung selbst bezahlt, hat in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen zum Bestelleintritt oder zur Abrechnung der Werkstatt- bzw. Reparaturkosten senden Sie bitte eine Mail an: fpm@ams-gruppe.de.