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In den meisten Unternehmen wird die Privatnutzung der Firmenwagen als geldwerter Vorteil versteuert. Im RentSharing ist ein geldwerter Vorteil ausgeschlossen, weil der Mitarbeiter eine entsprechende Mietrate zahlt.

Die Mietrate mindert die Kosten des Unternehmens und kann pauschaliert oder in Höhe der Kosten vereinbart werden, die auf die private Fahrleistung entfallen. Dabei kann die Kostenbelastung des Mitarbeiters sogar geringer sein als bei der sonst üblichen Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Die Abrechnung der Mietrate erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand automatisch durch das Verwaltungsprogramm der AMS. Für die Ermittlung der privaten Fahrleistung nutzt AMS das Telematiksystem IFAS.

 Vergleichsrechner

 Information zur steuerlichen Anerkennung
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